Standards und Kontrolle
Allgemeine Grundsätze und Vorgaben
Die Mindestvorgaben der Bio-Initiative basieren auf den geltenden EU- und nationalen Bio-Richtlinien sowie auf wissenschaftlichen und praxisbewährten Standards.
Dazu gehören u.a.:
- Vollständige Umstellung des Betriebs auf ökologische Bewirtschaftung
- Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und deren Derivate
- Artgerechte Tierhaltung nach den geltenden Tierschutzvorgaben
- Weidegang und möglichst betriebseigenes Futter
- Begrenzung des Tierbesatzes auf maximal 2 Großvieheinheiten pro Hektar
- Verzicht auf Leistungsförderer und den routinemäßigen Einsatz von Antibiotika
- Kennzeichnung konformer Erzeugnisse mit dem Zeichen der Bio-Initiative
- Verbindliche Regelungen in Satzung, AGB und Teilnehmerverträgen
Herkunftssicherung und Rückverfolgung ist uns sehr wichtig. Deshalb gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) im Bereich Eier. Denn nur dort kann über die Nummer auf dem Ei nachvollzogen werden, wo die Eier gelegt wurden. Deshalb müssen alle Legebetriebe der BIO-Initiative KAT-zertifiziert sein.
Unsere Systemvorgaben und Checklisten werden laufend an aktuelle Entwicklungen sowie gesetzliche Anforderungen angepasst. Durch digitale Audits und moderne Prozesse schaffen wir effiziente Abläufe, sparen Zeit und reduzieren Kosten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Tierwohl. Mit erweiterten Anforderungen an die Aufzucht und Haltung von Geflügel sowie regelmäßigen Tierwohlkontrollen setzen wir Standards, die über die üblichen Branchenvorgaben hinausgehen.
Alle relevanten Richtlinien, Checklisten und Formulare finden Sie in dem Systemvorgaben

Faktencheck: Bio-Initiative vs. EU-Bio
Die Bio-Initiative entwickelt sich laufend weiter. Im Mittelpunkt stehen mehr Tierschutz, gelebte Nachhaltigkeit und vor allem praxisnahe Vorgaben zur Umsetzung des ökologischen Standards. In einer klaren Gegenüberstellung zeigen wir die wichtigsten Unterschiede zur EU-Öko-Verordnung (EU Nr. 848/2018) sowie den aktuellen Durchführungsbestimmungen (EU 2020/464).
01
Kontrolle
Die Bio-Initiative baut auf den Anforderungen der EU-Bio-Verordnung auf und ergänzt diese durch zusätzliche Qualitäts- und Kontrollmaßnahmen. Neben den regulären Bio-Kontrollen werden weitere Integritätsaudits durchgeführt, um die Sicherheit und Glaubwürdigkeit der gesamten Lieferkette zu stärken.
Statt einer reinen Bewertung nach „bestanden“ oder „nicht bestanden“ setzt die Bio-Initiative auf ein transparentes Punktesystem mit klaren Qualitätsstufen. Zudem werden umfassendere Betriebs-, Warenbewegungs- und Kontrolldaten erfasst, wodurch eine noch bessere Rückverfolgbarkeit und Transparenz gewährleistet wird.
So schafft die Bio-Initiative ein Plus an Qualität, Transparenz und Vertrauen – über die gesetzlichen EU-Bio-Anforderungen hinaus.
02
Tierherkunft und Tierbestand
Die Bio-Initiative setzt ausschließlich auf Küken aus ökologischer Aufzucht und definiert klare Vorgaben für die Junghennenaufzucht. So wachsen die Tiere von Beginn an unter Bio-Bedingungen auf.
Die Bio-Initiative ergänzt die EU-Bio-Vorgaben durch zusätzliche Anforderungen an Haltung und Auslauf. Dazu gehören unter anderem strengere Besatzregeln, überdachte Außenklimabereiche sowie größere und besser zugängliche Auslaufflächen für die Tiere.
03
Bruderhähne
Die Bio-Initiative geht über die EU-Bio-Vorgaben hinaus und definiert verbindliche Anforderungen für die Aufzucht von Bruderhähnen. Dazu gehören die ökologische Herkunft der Küken, die gemeinsame Aufzucht mit den weiblichen Küken sowie ein festgelegtes Mindestalter bei der Schlachtung. Zusätzliche Anforderungen an Auslauf und Haltung fördern das Tierwohl und sorgen für mehr Transparenz entlang der gesamten Aufzuchtkette.
04
Futter
Die Bio-Initiative setzt auf kurze Wege und eine stärkere betriebliche Eigenversorgung. Ziel ist, dass mindestens 50 % des Futters aus der Region stammen und ein möglichst hoher Anteil direkt vom eigenen Betrieb oder aus festen Kooperationen kommt. Zusätzlich gelten Vorgaben zur Trennung von Futterchargen und zur Herkunft von Verbandsfuttermitteln. So stärkt die Bio-Initiative regionale Kreisläufe, Transparenz und Nachhaltigkeit über die EU-Bio-Anforderungen hinaus.
05
Düngung und Sicherheit
Die Bio-Initiative setzt auf eine flächengebundene Nährstoffversorgung mit strengeren Vorgaben für Herkunft und Einsatz von Düngemitteln. Zusätzliche Prüfungen bei Fremddünger sowie Schutzstreifen zu konventionellen Flächen stärken die Sicherheit, Transparenz und Nachhaltigkeit im Betrieb.
06
Tierwohl und -gesundheit
Die Bio-Initiative ergänzt die EU-Bio-Vorgaben durch regelmäßige Tierwohlbewertungen, eine verpflichtende Betreuung durch den Betriebstierarzt und eine systematische Dokumentation des Gesundheitszustands der Herde. So können Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und das Tierwohl nachhaltig verbessert werden.
Die Bio-Initiative fördert außerdem das Tierwohl durch verbindliche Vorgaben, die über die EU-Bio-Anforderungen hinausgehen. Dazu gehören die Aufzucht männlicher Küken, der Einsatz von Leithähnen, mehr Auslauffläche, betriebseigenes Raufutter sowie deutlich kürzere Transportzeiten. Dadurch werden das natürliche Verhalten der Tiere unterstützt und Belastungen reduziert.
07
Parallelbetrieb
Konsequent und ökologisch wirtschaften- Bio-Initiative setzt auf eine vollständige Umstellung des gesamten Betriebs auf ökologische Bewirtschaftung. Parallelbetriebe mit konventionellen und ökologischen Produktionszweigen sind ebenso ausgeschlossen wie der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen.

Add-ons
Die Bio-Initiative entwickelt ihre Standards kontinuierlich weiter, um Betriebe auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten und nachhaltige Entwicklungen aktiv zu fördern.
Dazu gehören zusätzliche Themenbereiche wie:
- Biodiversität
- Klimaschutz und CO₂-Reduzierung
- Photovoltaik und Agri-PV
- Soziale Verantwortung und Sozialstandards
Diese sogenannten „Add-ons“ sind zunächst freiwillig, werden jedoch schrittweise an Bedeutung gewinnen. Sie helfen Betrieben, sich frühzeitig auf künftige Marktanforderungen und gesetzliche Vorgaben einzustellen.
Grundlage ist eine Bestandsaufnahme des aktuellen Status. So können Fortschritte dokumentiert, Verbesserungen sichtbar gemacht und die Weiterentwicklung nachhaltig begleitet werden.
Unser Kontrollsystem
Die Bio-Initiative setzt auf ein mehrstufiges Kontrollsystem, das Transparenz, Sicherheit und Glaubwürdigkeit gewährleistet.
Die Kontrolle erfolgt auf folgenden Ebenen:
- Anforderungen der EU-Öko-Verordnung
- Betriebliche Eigenkontrolle
- Unabhängige Zertifizierung durch anerkannte Kontrollstellen
- Zusätzliche Kontrollen der Bio-Initiative
- Überprüfung der Kontrollen im Rahmen des Integrity-Systems (unangemeldete Kontrollen)
Alle eingesetzten Zertifizierungsstellen müssen die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllen und über eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065 verfügen.

